fzm - Medizinstudenten nehmen während ihrer Praktika häufig Blut bei Patienten ab oder legen Zugänge. Dabei sollten sie zwar von einem erfahrenen Arzt gut angeleitet und beaufsichtigt werden. Doch aus Zeitmangel wird darauf oft verzichtet. Da die meisten Studenten noch wenig Übung bei der Blutabnahme haben, werden sie häufig Opfer von Nadelstichverletzungen. Die aktuelle Ausgabe von "Via medici" - Fachzeitschrift und Online-Portal für junge Mediziner (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2006) informiert über die Folgen, die eine solche Verletzung haben kann.
Eine Umfrage an der LMU München ergab, dass sich jeder dritte Medizinstudent bereits mindestens einmal nach einer Blutabnahme an der verwendeten Nadel gestochen hat. Die Folgen einer solchen Verletzung können fatal sein: Wird dabei Blut von Patienten mit HIV oder Hepatitis B Erkrankungen übertragen, kann es auch bei dem betreffenden Studenten zu einer Infektion kommen. "Die meisten Patienten sind zwar glücklicherweise nicht infektiös", erklärt Dr. med. Reinhard Wüstermann, Betriebsarzt am Klinikum Harlaching des Städtischen Klinikums München in der aktuellen Ausgabe von "Via medici." "Dennoch sollte das Risiko einer Ansteckung nicht unterschätzt und jede Stichverletzung dem Betriebs- oder Durchgangsarzt gemeldet werden." Für den Betroffenen kann es schlimme Folgen haben, wenn er diese Meldepflicht vernachlässigt. "Nur wenn die Verletzung angezeigt wurde, lässt sich eine daraus ergebende Berufskrankheit sicher nachweisen und nur dann hat man Anspruch auf eine Rente", erklärt Dr. Ing. Andreas Wittmann, Arbeitswissenschaftler an der Bergischen Universität Wuppertal.
Steckt sich ein Arzt bei einer Stichverletzung mit HIV oder Hepatitis B an, führt dies nicht unbedingt zu einem Berufsverbot. "Prinzipiell kann man auch als infizierter Arzt in einigen medizinischen Bereichen arbeiten", erklärt Dr. med. Albert Nienhaus von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Infizierte Chirurgen müssen allerdings mit gravierenden Einschränkungen rechnen und bekommen unter Umständen ein (Teil-) Berufsverbot auferlegt. Sie müssen sich dann in eine Funktionsstelle im Ultraschall oder in der Röntgenabteilung versetzen lassen. Die Kosten einer Nadelstichinfektion trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Führt der Unfall zu einer Berufsunfähigkeit, zahlt diese auch eine Rente. Ist man schon im Medizinstudium von einer Nadelstichinfektion betroffen, fallen diese Zahlungen allerdings sehr gering aus. Um in einer solchen Situation trotzdem eine angemessene finanzielle Kompensation zu erreichen, bleibt dem Studenten dann nur noch der Gang vor Gericht: Kann er nachweisen, dass der Ausbilder - also der Chefarzt einer Abteilung oder der Inhaber einer Praxis - seine Fürsorge- und Aufsichtspflicht gegenüber ihm schuldhaft verletzt hat und dies kausal zu einer Schädigung wie zum Beispiel einer Stichverletzung geführt hat, hat er möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.