Dies dürfte bei knapp der Hälfte aller Entschädigungsanträge der Fall sein. Dabei handelt es sich einmal um eine unzutreffende Schilderung der Beschwerden, zum anderen um eine fälschliche Präsentation von Symptomen. Es werden die verschiedensten Szenarien behaupteter Funktionsstörungen gewählt wie Schmerzen, neurologische Symptome, vegetative Beschwerden, aber auch kognitive Störungen. Ein Aufsatz in der Zeitschrift "Aktuelle Neurologie" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2008) stellt Verfahren vor, wie Gutachter einen nicht authentischen Beschwerdevortrag identifizieren können, selbst wenn die Antragsteller vorher ein Gutachten-Coaching absolviert haben. Um die verfügbaren Testverfahren zu überprüfen, wurden gesunde Versuchsteilnehmer mithilfe eines Szenarios angeleitet, als "experimentelle Simulanten" die Rolle eines Unfallopfers zu übernehmen, das in einer Begutachtungssituation Gesundheitsstörungen glaubhaft vortäuschen soll. Bein Einsatz mehrerer Testverfahren konnten fast alle Versuchsteilnehmer als Simulanten identifiziert werden. Die Teilnehmer gaben neben der Schilderung typischer körperlicher Beschwerden auch vielfältige kognitive Beeinträchtigungen an, die zwar durchaus realistisch wären, aber bei Einsatz einer ganzen Batterie von Testverfahren eben doch als Simulation erkannt werden können. In Anbetracht der hohen Rate falscher Antworten bei Patienten mit geltend gemachtem HWS-Schleudertrauma erscheint der Einsatz von Verfahren zur Erkennung von Simulationsversuchen unverzichtbar.
T. Merten:
Vorgetäuschte Beschwerden nach Distorsionstrauma der Halswirbelsäule: eine experimentelle Simulationsstudie.Aktuelle Neurologie 2008; 35 (1); S. 8-15