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Gesundheitliche Ratschläge auf dieser Seite sind in jedem Fall unverbindlich. Ratschläge jeder Art und Form sind grundsätzlich in Verbindung mit einer fachlichen Diagnose mit einem Arzt oder Apotheker abzusprechen.



06.02.2008 02:42 Alter: 94 Tage

Geschlechtsbestimmung als Gesetzeslücke

Von: MedUni-Redaktion

Über das Internet, aber auch von Ärzten werden – völlig legal – vermehrt Gentests angeboten, mit denen Schwangere das Geschlecht des Kindes bestimmen können. Andere Tests sagen bei Kindern und Jugendlichen Krankheitsrisiken des Erwachsenenalters voraus. Professor Wolfram Henn, Humangenetiker von der Universität des Saarlandes in Homburg/Saar, hält solche Tests für ethisch fragwürdig. In der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2008) warnt er vor einem möglichen Missbrauch. Das geplante Gendiagnostikgesetz müsse möglichst rasch umgesetzt werden.

Aus ethischer Sicht sind Gentests nur nach Zustimmung des Betroffenen vertretbar, erläutert der renommierte Humangenetiker. Es gelte das Grundrecht auf “informationelle Selbstbestimmung”, das aber Kinder nur eingeschränkt und Ungeborene gar nicht wahrnehmen können. Deshalb dürfen Gentests bei ihnen nur durchgeführt werden, wenn das Ergebnis direkte Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn in der Schwangerschaft mit der Pränataldiagnostik nach schweren Fehlbildungen gesucht wird.

Die frühzeitige Bestimmung des Geschlechts ist laut Professor Henn jedoch ethisch nicht zu rechtfertigen. Besonders problematisch sieht der Humangenetiker einen neuen DNA-Test, mit dem bereits in der achten Schwangerschaftswoche das Geschlecht des Kindes aus einer Blutprobe der Schwangeren bestimmt werden kann. Solche Tests würden im Internet oder über Frauenärzte angeboten. Professor Henn: Diese Tests öffnen unter Missbrauch der Fristenregelung des Schwangerschaftsabbruchs einer "blutigen Geschlechtsselektion" Tür und Tor. Die Forderung der Anbieter, die Frauenärzte sollten das Ergebnis grundsätzlich erst nach der 12. Woche mitteilen, werde dies nicht verhindern. Manche Eltern üben einen erheblichen Druck auf die Ärzte aus, weiß Professor Henn, der die Genetische Beratungsstelle der Universität des Saarlandes leitet. Der Experte sieht einen gesetzfreien Raum, der nur durch das Gendiagnostikgesetz geschlossen werden könne. Dieses Gesetz ist seit Jahren geplant, wurde aber immer wieder verschoben, bedauert Professor Henn, der Sprecher einer Kommission für Grundpositionen und ethische Fragen der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik ist.

Problematisch sind für Professor Henn auch Tests zur Bestimmung von Krankheitsrisiken, selbst wenn es um Krebs geht. Grundsätzlich sind solche Tests nur dann vertretbar, wenn die Krankheiten vor dem Erwachsenenalter auftreten. Dies sei bei Tests zur Darmkrebs- oder Brustkrebsneigung nicht der Fall. Die Betroffenen könnten später im Erwachsenenalter selbst bestimmen, ob sie einen Test möchten, findet der Experte. Nicht gegen ethische Regel verstößt dagegen das Neugeborenen-Screening. Der Test weist eine Stoffwechselkrankheit, die Phenylketonurie nach, die unbehandelt bereits im Kindesalter zur Erkrankung führt.

W. Henn:
Ethische Bedingungen für genetische Untersuchungen in der Schwangerschaft sowie im Kindes- und Jugendalter.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2008; 133 (4): S. 147-150