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FROM tx_chcforum_conference
WHERE
tx_chcforum_conference.pid IN (243,249,273,285,287,289,381,384,385,388,389,390,481,545,592,600,601,602,603,608,609,610,611,612,613,614) AND uid= AND tx_chcforum_conference.deleted=0 AND tx_chcforum_conference.hidden=0
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27.03.2008 21:33 Alter: 165 Tage

Bundesrichter a. D.: Patienten haben Recht auf Schmerztherapie

Von: Gesundheitsnews

Jeder erwartet von seinem Arzt, dass dieser Schmerzen lindert und uns durch seine Behandlung kein unnötiges Leid zufügt. Für Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof außer Dienst, gibt es sogar einen Rechtsanspruch auf eine ausreichende Schmerztherapie – auch am Lebensende. Der renommierte Jurist bezeichnet in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2008) die Schmerztherapie als juristische Legitimation für die indirekte Sterbehilfe und die terminale Sedierung.

Einen Rechtsanspruch auf Schmerzfreiheit könne es zwar nicht geben, sagt Kutzer, der von 1982 bis 2001 Richter am Bundesgerichtshof war. Denn die moderne Medizin sei leider nicht immer in der Lage, die Patienten restlos von allen Schmerzen zu befreien. Doch was medizinisch möglich ist, muss der Arzt auch anbieten. Dies ergibt sich laut Kutzer aus dem Vertrag, den der Patient vor Behandlungsbeginn automatisch mit dem Arzt schließt. Kann der Arzt die Schmerzen nicht angemessen lindern, muss er den Patienten an einen Spezialisten mit der Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" überweisen. Verstößt der Arzt gegen diese Pflicht, kann er zu Schadenersatz oder Schmerzensgeld verurteilt werden, warnt Kutzer auch mit Blick auf die oft kritisierte schlechte Betreuung vieler Schmerzpatienten in Deutschland. Untersuchungen haben ergeben, dass Menschen mit chronischen Schmerzen oft Jahre warten, bis sie von einem Spezialisten behandelt werden. Der Behandlungsvertrag mit dem Patienten verpflichtet den Arzt dazu, Behandlungen möglichst schmerzfrei durchzuführen. Dies gelte auch für Operationen. Kutzer lobt das Projekt "Schmerzfreies Krankenhaus". Es zeige, dass die von manchen Kliniken vorgeschobenen organisatorischen und finanziellen Hürden überwunden werden können. Laut Kutzer muss der Arzt den Patienten vor dem Eingriff auf mögliche Schmerzen hinweisen. Unterlässt er dies, ist die Einwilligung des Patienten unwirksam und der Arzt kann später verklagt werden. Dem langjährigen Jurist, der unter anderem eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" leitete, liegt auch die Schmerzbehandlung von Sterbenden am Herzen. Auch hier ist die juristische Situation mittlerweile klar: Ein Tod in Würde und Schmerzfreiheit ist das höherwertige Rechtsgut als die bloße Verlängerung des Lebens unter schwersten Schmerzen. Und wenn der Tod absehbar ist und andere Mittel versagen, dann ist auch eine "terminale Sedierung" erlaubt. Dabei erhalten die Patienten starke Beruhigungsmittel, sodass sie unerträgliche Schmerzen, Atemnot und Todesangst in den letzten Stunden nicht mehr bewusst erleben. K. Kutzer:
Recht auf Schmerzfreiheit? – Juristische Aspekte.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2008; 133 (7): S. 317-320