Landesgericht für Zivilrechtssachen weist Klage auf Schadenersatz für die verlängerte Studienzeit ab. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Großes Aufatmen an der Medizin-Uni in Graz. Jene Klage auf Schadenersatz und Rückerstattung der Studiengebühren, die ein Student mit Hilfe der Hochschülerschaft (ÖH) zivilgerichtlich eingebracht hat, wurde vorerst abgewiesen. Das Verfahren gilt als Musterverfahren; der endgültige Ausgang ist ungewiss. Denn bis 21. September können Rechtsmittel eingelegt werden.
Klage. Im Frühjahr hatte ein Student die Uni geklagt. Sie habe nicht ausreichend Lehrveranstaltungen angeboten. Ihm sei ein Schaden in Form von Studiengebühren und einer verlängerten Studiendauer entstanden. Die ÖH unterstützte diesen Musterprozess, und in ganz Österreich schrillten die Alarmglocken. Denn auf Grund von Wartelisten kommt es immer wieder zu Studienverzögerungen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz wies die Klage vorerst ab. Die Medizin-Uni sei auf Grund des "hoheitlichen Charakters" zivilrechtlich gar nicht klagbar, hieß es in der Begründung.
Urteil. Die Uni, die am Donnerstag das Urteil begrüßte, hat vorerst Gelder reserviert, falls sie doch noch zahlen müsste. Diese Gelder sind eigentlich für freiwillige Stipendien an die eigenen Studenten vorgesehen. Sie werden erst dann freigegeben, wenn der Fall endgültig vom Tisch ist. Die Hochschülerschaft in Wien sieht den Fall anders. Es sei vom Gericht keine "inhaltliche Bewertung" erfolgt, man behalte sich Rechtsmittel vor. Sollte eine Zivilklage tatsächlich nicht möglich sein, denke man an eine Amtshaftungsklage.
http://www.kleinezeitung.at/regionen/steiermark/graz/158502/index.do
Großes Aufatmen an der Medizin-Uni in Graz. Jene Klage auf Schadenersatz und Rückerstattung der Studiengebühren, die ein Student mit Hilfe der Hochschülerschaft (ÖH) zivilgerichtlich eingebracht hat, wurde vorerst abgewiesen. Das Verfahren gilt als Musterverfahren; der endgültige Ausgang ist ungewiss. Denn bis 21. September können Rechtsmittel eingelegt werden.
Klage. Im Frühjahr hatte ein Student die Uni geklagt. Sie habe nicht ausreichend Lehrveranstaltungen angeboten. Ihm sei ein Schaden in Form von Studiengebühren und einer verlängerten Studiendauer entstanden. Die ÖH unterstützte diesen Musterprozess, und in ganz Österreich schrillten die Alarmglocken. Denn auf Grund von Wartelisten kommt es immer wieder zu Studienverzögerungen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz wies die Klage vorerst ab. Die Medizin-Uni sei auf Grund des "hoheitlichen Charakters" zivilrechtlich gar nicht klagbar, hieß es in der Begründung.
Urteil. Die Uni, die am Donnerstag das Urteil begrüßte, hat vorerst Gelder reserviert, falls sie doch noch zahlen müsste. Diese Gelder sind eigentlich für freiwillige Stipendien an die eigenen Studenten vorgesehen. Sie werden erst dann freigegeben, wenn der Fall endgültig vom Tisch ist. Die Hochschülerschaft in Wien sieht den Fall anders. Es sei vom Gericht keine "inhaltliche Bewertung" erfolgt, man behalte sich Rechtsmittel vor. Sollte eine Zivilklage tatsächlich nicht möglich sein, denke man an eine Amtshaftungsklage.
http://www.kleinezeitung.at/regionen/steiermark/graz/158502/index.do
