Maßgebend für die ärztliche Ausbildung und den Zugang zum ärztlichen Beruf ist die Bundesärzteordnung (BÄO) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Approbationsordnung (ÄAppO) für Ärzte in der vollständigen Neufassung vom 27. Juni 2002 (BGBL I S. 2405 ff.), welche am 01. Oktober 2003 in Kraft getreten ist.
Nach geltendem Recht (§ 1 Abs. 2 ÄAppO) umfasst die ärztliche Ausbildung:
(§ 3 ÄAppO);
- Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach zwei Jahren
- Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Praktischen Jahr (PJ)
Das Studium ist aufgeteilt in einen vorklinischen Teil von zwei Jahren und einen klinischen Teil von vier Jahren. Das letzte Jahr des klinischen Studiums entfällt auf eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten (Praktisches Jahr, PJ).
Das Studium umfasst theoretische und praktische Ausbildung. Die Approbationsordnung für Ärzte legt nur die Pflichtpraktika und Pflichtkurse sowie für den vorklinischen Teil des Studiums Pflichtseminare fest. Die übrigen Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, werden von den Hochschulen bestimmt.