Der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach einem Studium von zwei Jahren tritt an die Stelle der bisherigen ärztlichen Vorprüfung (Physikum). Er umfasst die Fächer Physik und Physiologie, Chemie und Biochemie/Molekularbiologie, Biologie und Anatomie, Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie.
Der zweite Abschnitt nach einem weiteren Studium von vier Jahren ersetzt das bisher dreiteilige Staatsexamen. Nach Bestehen des zweiten Abschnitts können die Absolventen ihre Approbation beantragen. Seit dem 1. Oktober 2004 ist die vor der Vollapprobation verlangte Pflichtzeit als Arzt im Praktikum abgeschafft.
Die staatlichen Prüfungen werden nach der Approbationsordnung für Ärzte vor den von den Bundesländern eingerichteten Landesprüfungsämtern für Medizin abgelegt (§ 9 ÄAppO). Die Verordnung enthält Prüfungsstoffkataloge für die schriftlichen Prüfungen und regelt Gegenstände der mündlichen Prüfungen.
Im Verlauf des Studiums finden außerdem laufend Leistungskontrollen statt. Der Besuch der vorgeschriebenen Pflichtunterrichtsveranstaltungen ist bei der Meldung zu den Prüfungen durch Bescheinigungen über eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an diesen Unterrichtsveranstaltungen nachzuweisen. Der Erfolg der Teilnahme wird i. d. R. durch mündliche oder schriftliche Leistungskontrollen durch den betreffenden Hochschullehrer festgestellt.