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Numerus Clausus

Im medizinischen Studiengang bestehen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen. Die Studienplätze werden zentral durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund nach einem von den Ländern festgelegten Zulassungsverfahren vergeben.