Die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten sowie zur Änderung anderer approbationsrechtlicher Vorschriften vom 10.11.1999 (BGBl. I S. 2162) beinhaltet u. a. die Abschaffung der allgemeinen Hochschulreife als obligatorische Prüfungsvoraussetzung für die Studiengänge der akademischen Heilberufe. An die Stelle der "allgemeinen Hochschulreife" tritt die "Hochschulzugangsberechtigung" der Länder. Somit wird den Ländern das Recht eingeräumt, auch Personen ohne allgemeine Hochschulreife (Abitur) den Zugang zum Studium der Heilberufe zu eröffnen. Die Umsetzung fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer.